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Honorar

In der Regel werden Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Für gesetzlich Versicherte und Selbstzahlende gelten folgende Honorare:

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Erstanamnese: 140,- €                 Dauer: 90 - 120 Minuten, inkl. erster Behandlung
Folgebehandlung: 80,- €             Dauer: 50 - 60 Minuten

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Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind oder eine private Zusatzversicherung haben, berechnet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten am Ende der Behandlung bzw. Behandlungsserie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Heilpraktikerleistungen werden von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe oder privaten Zusatzversicherungen – je nach versichertem Tarif – unterschiedlich erstattet. Bitte klären Sie die Modalitäten der Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Versicherung.

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Das Honorar ist – unabhängig von möglichen Versicherungsleistungen – nach der Behandlung in bar oder per Sofortüberweisung zu zahlen.

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